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Transparenzbericht 2024

Wissler & Protzen GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Vorwort

Gemäß Art. 13 Abs. 1 EU-VO haben Prüfungsgesellschaften, die die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen, spätestens vier Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres einen Transparenzbericht zu veröffentlichen.

Rechts- und Eigentümerstruktur

Die Wissler & Protzen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß § 1 ff. GmbHG und hat ihren Sitz in Baden-Baden. Die GmbH ist am 1. Dezember 1977 errichtet worden und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB-Nr. 200480 eingetragen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 30.000,00. Es wird von den beiden Gesellschaftern

zu je 50 % gehalten.

Die Gesellschaft unterhält keine Niederlassungen.

Netzwerk

Die Gesellschaft ist Teil der Wissler & Protzen Kanzleigruppe (nachfolgend auch kurz „W & P Gruppe“ genannt), die zum 31. Dezember 2023 aus

besteht.
Weitergehenden Netzwerken gehören die Gesellschaften der Wissler & Protzen Kanzleigruppe nicht an.

Leistungsstruktur

Die Wissler & Protzen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führt im Wesentlichen betriebswirtschaft-liche Prüfungen i. S. v. § 2 Abs. 1 WPO durch. Sie verfügt über kein eigenes Personal. Aufträge werden mittels Personalgestellung durch die W&P Sozietät abgewickelt.

Die Wissler & Protzen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Baden-Baden, übt alle übrigen Tätigkeiten aus, d. h. sie erbringt Leistungen im Bereich Steuer- und Rechtsberatung sowie in der betriebswirtschaftlichen Beratung. Gleiches gilt für die Nazarek & Kollegen Steuerberatung, die sich allerdings im Wesentlichen auf Steuerberatungsleistungen beschränkt.

Die Beteiligungsverhältnisse sind bei den beiden Gesellschaften der W&P Gruppe, der W&P Sozietät, der N&K Sozietät, und der W&P GmbH, identisch. Die Leitung erfolgt in beiden Gesellschaften durch:

als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer bzw. Sozien.

Innerhalb der Kanzleigruppe sind die Geschäftsbereiche wie folgt zugewiesen:

Internes Qualitätsmanagementsystem

Die wirksame Einführung der IDW Qualitätsmanagementstandards „Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS1)“ und „Auftragsbegleitende Qualitätssicherung (IDW QMS 2)“ wurde bis zum 15. Dezember 2023 abgeschlossen. Die Standards ersetzen seit der vollständigen Umsetzung den IDW Qualitätssicherungsstandard „Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1)“.

Allgemeine Angaben

Grundlegendes Ziel des Qualitätsmanagements ist es, hinreichende Sicherheit zu erlangen, dass die W&P GmbH und ihr Fachpersonal, die für die Berufsausübung geltenden gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen sowie fachlichen Regeln einhalten und Aufträge in Übereinstimmung mit diesen Berufspflichten durchführen und die von der W&P GmbH vorgelegten Berichterstattungen unter den gegebenen Umständen angemessen sind.

Im Rahmen der Einführung der Standards wurden Qualitätsziele festgelegt sowie qualitätsgefährdende Risiken identifiziert und beurteilt. Zur Reaktion auf qualitätsgefährdende Risiken sind für die identifizierten qualitätsgefährdenden Risiken Regelungen festgelegt bzw. Maßnahmen getroffen worden. Identifizierung, Beurteilung sowie Regelungen und Maßnahmen sind in einer zentralen Risikomatrix zusammengeführt worden. Die Risikomatrix dient zur Dokumentation unseres Qualitätsmanagementsystems in den folgenden Bereichen:

Die verschiedenen Bestandteile des Qualitätsmanagementsystem werden jährlich im Rahmen einer Aktualisierung neu bewertet. Mit dem in der Wirtschaftsprüferpraxis angewandten risikobasierten Qualitätsmanagementansatz wird die gesetzliche Verpflichtung, ein internes Qualitätsmanagementsystem nach § 55b Abs. 1 Satz 1 WPO i.V.m. § 8 Abs. 1 BS WP/vBP einzurichten, das auf die Einhaltung der Berufspflichten für alle Tätigkeitsbereiche der Wirtschaftsprüferpraxis ausgerichtet ist, erfüllt.

Praxisführung und -steuerung (Qualitätskultur)

Der Aufbau und die Förderung einer positiven Qualitätskultur, die der Beachtung gesetzlicher und
berufsständischer Regelungen eine hohe Bedeutung beimisst und damit die Qualität der
Berufsausübung unterstützt, stellt die Grundlage für die übrigen Bestandteile des
Qualitätsmanagementsystems dar. Die Qualitätskultur hängt maßgeblich von dem integren Handeln,
der fachlichen und persönlichen Kompetenz und den Verhaltensweisen der Entscheidungsträger in der
Praxis ab. Das Qualitätsmanagementsystem wird darüber hinaus entscheidend von der Bereitschaft aller
Mitarbeiter der Praxis beeinflusst, ihre Tätigkeit gewissenhaft und sorgfältig unter Berücksichtigung der
Grundsätze des IDW Wertekodex auszuüben. Ein positives Qualitätsumfeld trägt dazu bei, dass die
Mitarbeiter die eingerichteten Regelungen nicht nur der Form halber beachten, sondern sich mit den
Qualitätszielen identifizieren und die erforderlichen Maßnahmen deshalb beachten, weil sie deren
Bedeutung erkennen und verstehen.

Risikobeurteilungsprozess

Um das mit der Ausgestaltung, Einrichtung und Durchsetzung des Qualitätsmanagementsystems
angestrebte Ziel der Einhaltung der Berufspflichten zu gewährleisten, legt die W&P GmbH im Rahmen
des Risikobeurteilungsprozesses Qualitätsziele fest. Diese dienen als Grundlage für die Identifizierung
und Beurteilung der qualitätsgefährdenden Risiken sowie die Ergreifung praxisindividueller Regelungen
oder Maßnahmen als Reaktionen auf die identifizierten Risiken. Dabei erstreckt sich der Risiko-
beurteilungsprozess auf folgende Regelungsbereiche:

Einhaltung der relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen
Die W&P Gruppe hat Regelungen eingeführt, die dazu dienen, die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen (einschließlich der Unabhängigkeit und den Vorschriften des Geldwäschegesetztes) an die Partner / Gesellschafter sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter egenüber Mandanten zu überprüfen bzw. zu wahren sowie die Besorgnis der Befangenheit zu vermeiden;
dazu gehören insbesondere:

Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen

Das Qualitätsmanagementsystem enthält Regelungen, dass eine angemessene Behandlung begründeter Beschwerden oder Vorwürfe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Mandanten oder Dritten im Hinblick auf die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln bei der Berufsausübung, einschließlich der internen Qualitätsmanagementregelungen der W&P Gruppe, erfolgt.

Ressourcen (personelle, technologische und fachliche Ressourcen)

Die W&P Gruppe führt einen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit einsehbarer zentralen Mitarbeitereinsatzplan, in dem angemessene Reserven für unvorhersehbare Ereignisse vorgehalten werden, um die personelle Ressource effizient planen und einsetzen zu können. Die Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt ausschließlich bei der W&P Sozietät oder der Nazarek & Kollegen Steuerberatung und wird auf der Grundlage von allen Partnern gemeinschaftlich geführter Gespräche vorgenommen. Es ist geregelt, dass eine regelmäßige Mitarbeiterbeurteilung durchgeführt wird. Hierzu gehört ein Mitarbeiterbeurteilungsbogen.

IT-Technologie wird in allen Phasen der Auftragsabwicklung genutzt. Durch interne Schulungsmaßnahmen, strukturierte Prozessabläufe, Kontrollen und andere organisatorische Vorkehrungen wird ein angemessener Einsatz sichergestellt.

Die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Partner erfolgt durch Teilnahme an externen und internen Veranstaltungen sowie durch Bereitstellung von Fachinformationen. Externe Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen sind insbesondere

Im Rahmen von regelmäßig stattfindenden internen Mitarbeiter-Workshops werden insbesondere Kanzlei- und Mandantenspezifika erörtert. Darüber hinaus findet ein “training on the job“ durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer, den jeweiligen Prüfungsleiter bzw. den mandatsverantwortlichen Geschäftsführer statt.

Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung

Alle Dritte, die bei der Berufsausübung der W&P Gruppe mitwirken, werden in das Qualitätsmanagementsystem der Gruppe einbezogen.

Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Mandantenbeziehungen und Aufträgen

Die W&P Gruppe hat geregelt, dass Aufträge nur dann angenommen werden, wenn besondere Kenntnisse und Erfahrungen zur sachgerechten Durchführung dieser Aufträge vorhanden sind. Darüber wurden Regelungen geschaffen, um die gesetzlichen Vorgaben zum Geldwäschegesetz erfüllen zu können. Bereits in der Phase der Auftragsannahme haben der verantwortliche Wirtschaftsprüfer sowie der zuständige Geschäftsführer – bzw. wenn ein Geschäftsführer verantwortlicher Wirtschaftsprüfer ist, dieser und ein zweiter Geschäftsführer – zu prüfen, ob der Auftrag termingerecht und fachlich qualifiziert bearbeitet werden kann.

Zur Beurteilung der personellen und zeitlichen Kapazität dient u. a. der Mitarbeitereinsatzplan. Daneben liegen durch den engen Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Informationen über die jeweiligen Kenntnisse vor, welches Spezialwissen die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sowie welche Mitarbeiterin bzw. welcher Mitarbeiter ähnliche Aufgaben schon einmal bearbeitet hat.

Über die Fortführung und die vorzeitige Beendigung von Mandantenbeziehungen und Aufträgen entscheidet - unter Beachtung der rechtlichen Anforderungen - ausschließlich die Geschäftsführung. Auftragsverhältnisse sind zu beenden, falls Umstände eintreten oder bekannt werden, die von Anfang an zu einer Ablehnung des Auftrages geführt hätten.

Auftragsabwicklung

Bezüglich der Annahme oder der Fortführung eines Prüfungsauftrages wird auf die Rubrik „Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Mandantenbeziehungen und Aufträgen“ verwiesen.

Das Vorgehen bei der Entscheidungsfindung über die Annahme bzw. Durchführung eines Auftrages ist im Qualitätsmanagementsystem festgelegt; die Annahme eines Prüfungsauftrags ist mit Auftragsbestätigungsschreiben zu bestätigen.

Die Zusammensetzung der Prüfungsteams erfolgt gemeinschaftlich durch die Geschäftsführer im Hinblick darauf, dass ausreichende praktische Erfahrungen, Verständnis der fachlichen Regeln, die notwendigen Branchenkenntnisse sowie ob Verständnis für das Qualitätsmanagementsystem der Gesellschaft vorhanden sind.

Die W&P Gruppe verwendet einen risikoorientierten Prüfungsansatz. Danach wird die Abschlussprüfung mit dem Ziel durchgeführt, die Aussagen über das Prüfungsergebnis im Prüfungsbericht und im Bestätigungsvermerk unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit mit hinreichender Sicherheit treffen zu können.

Der Fokus der Prüfungsplanung liegt auf der Beschaffung und Analyse von Informationen mit Bedeutung für die Risikobeurteilung. Danach bestimmen sich die Prüfungsstrategie und das daraus abgeleitete Prüfungsprogramm. Zur Entwicklung der Prüfungsstrategie sind vorab die mandantenindividuellen inhärenten Risikofaktoren unter Berücksichtigung möglicher Schätzwerte zu ermitteln. Neben Erkenntnissen aus einer vorgelagerten ersten Analyse des internen Kontrollsystems oder aus Erfahrungen der Vorjahre sind Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Mandanten einzubeziehen. Anschließend wird auf Prüffeldebene die individuelle Risikoeinschätzung – als Kombination aus inhärenten Risikofaktoren und Kontrollrisiken - vorgenommen.

Es wurden QMS-Regeln (Anleitung des Prüfungsteams) getroffen, die sicherstellen sollen, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung des internen Kontrollsystems, von Einzelfallprüfungen und analytischen Prüfungshandlungen (aussagebezogene Prüfungshandlungen) erfolgen kann. Hierzu gehören Checklisten für die Durchführung der Prüfung des internen Kontrollsystems und von Einzelfallprüfungen je Prüffeld der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Checklisten zur Prüfung des Anhangs und des Lageberichts. In den Checklisten werden mögliche analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen dezidiert beschrieben. Des Weiteren stehen u. a. Musterformulierungen für Saldenbestätigungen sowie Checklisten für die Prüfung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag und zur Inventurbeobachtung zur Verfügung.

Es wurde geregelt, dass bei für das Prüfungsergebnis bedeutsamen Zweifelsfragen interner oder externer fachlicher Rat (Konsultation) eingeholt wird. Die Ergebnisse solcher Konsultationen und die daraus gezogenen Folgerungen sind zu dokumentieren.

Durch in der Regel durchgehende Anwesenheit des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers vor Ort, die Zusammensetzung des Prüfungsteams in Abhängigkeit von der Größe und der Risikoeinschätzung des jeweiligen Mandats durch den auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer und die flache Unternehmenshierarchie wird neben einer hohen fachlichen Qualität zeitnah eine laufende Überwachung des Prüfungsablaufs sichergestellt.

Die QMS-Regeln stellen sicher, dass die Prüfungsergebnisse, die Dokumentation der Prüfung und die Berichterstattung vor Auslieferung durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer und den mandatsverantwortlichen Geschäftsführer abgenommen werden. Im Rahmen der Durchsicht festgestellte Mängel sind vor Auslieferung der Berichterstattung an den Mandanten zu beheben.

Die QMS-Regeln sehen vor, dass bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen i. S. d. § 2 Abs. 1 WPO eine auftragsbezogene Qualitätssicherung durchgeführt wird.

Fachliche Meinungsverschiedenheiten im Auftragsteam sind vom verantwortlichen Wirtschaftsprüfer zu lösen. Bei wesentlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer, konsultierten Personen, dem auftragsbezogenen Qualitätssicherer und/oder dem Mandanten ist der mandatsverantwortliche Geschäftsführer bzw., sofern dieser zugleich verantwortlicher Wirtschaftsprüfer ist, der andere Geschäftsführer einzuschalten. Verbleibt hiernach weiterer Klärungsbedarf, ist externer Rat einzuholen. Die Ergebnisse des Prozesses sind vom verantwortlichen Wirtschaftsprüfer eigenverantwortlich zu würdigen und entsprechend zu dokumentieren.

Information und Kommunikation

Die Qualitätskultur der W&P Gruppe fördert einen aktiven Informationsaustausch und Austausch von Wissen zwischen den Fachmitarbeitern und Partnern. Über wesentliche relevante fachliche Neuerungen, über die Ergebnisse der internen Nachschau sowie externer Qualitätskontrollen werden die Mitarbeiter regelmäßig und anlassbezogen informiert.

Nachschau und Verbesserungsprozess

Die Nachschau der Praxisorganisation sowie der Abwicklung einzelner Aufträge wird entsprechend den Vorgaben des IDW QMS 1 geplant und unter Zuhilfenahme von entsprechenden Checklisten jährlich durchgeführt. Die Planung obliegt der Geschäftsführerin, die gerade nicht federführend für die Ausgestaltung des Qualitätsmanagementsystems „Wirtschaftsprüfung“ zuständig ist (Nachschaubeauftragter). Dieser obliegt auch die Durchführung der Nachschau der Praxisorganisation.

Die Nachschau der Auftragsabwicklung wird durch einen Geschäftsführer oder von erfahrenen und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt, die nicht unmittelbar an der jeweiligen Prüfungsabwicklung beteiligt waren bzw. nicht als auftragsbegleitender Qualitätssicherer mitgewirkt haben. Auf Basis aller Pflichtprüfungen bestimmt die Nachschaubeauftragte im Wege einer bewussten und risikoorientierten Auswahl die in die Nachschau einzubeziehenden Aufträge. Art und Umfang der Auftragsprüfungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den abgewickelten Prüfungsaufträgen stehen und sollen einen angemessenen Querschnitt aller durchgeführten Aufträge darstellen.

Das Gesamtergebnis der Nachschau werden in zusammengefasster Form an die Geschäftsführung berichtet. Der Nachschaubericht enthält u. a. aus den Ergebnissen abgeleitete Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der Praxisorganisation und der Auftragsabwicklung.

Gesamtbeurteilung des Qualitätsmanagementsystems

Nach dem Ende des jährlichen Nachschauzyklus beurteilt die Praxisleitung das Qualitätsmanagementsystem, ob mit hinreichender Sicherheit die Einhaltung der Berufspflichten gewährleistet wird.

Erklärung der Geschäftsführer zur Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems

"Hiermit erklären wir, dass das von der Wissler & Protzen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeführte und angewandte Qualitätsmanagementsystems den gesetzlichen Anforde¬rungen entspricht und dass die sich aus diesem System ergebenden Vorgaben in dem abgelaufenen Kalenderjahr eingehalten worden sind. Hiervon haben wir uns in geeigneter Weise überzeugt. Soweit in Einzelfällen festgestellt worden ist, dass Vorgaben nicht eingehalten worden sind, haben wir die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Regeln ergriffen."

Letzte Qualitätssicherungsprüfungen

Wir unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen durch externe Qualitätskontrollprüfer (Peer Review) und den Inspektionen durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS).

  1. Nach § 57a Abs. 1 WPO sind Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, verpflichtet, sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle zu unterziehen.

    Die Wissler & Protzen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat sich zuletzt im Jahr 2023 einer Qualitätskontrollprüfung unterzogen. Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, hat Gegenstand, Art und Umfang ihrer Prüfung in einem Qualitätskontrollbericht vom 5. Januar 2024 zusammengefasst und kam zu dem Ergebnis, dass bei der Durchführung der Qualitätskontrolle keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die gegen die Annahme sprechen, dass die Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems der Wissler & Protzen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Baden-Baden, mit hinreichender Sicherheit eine ordnungsgemäße Abwicklung gesetzlich vorgeschriebener Abschlussprüfungen nach § 316 HGB von Unternehmen, die nicht von öffentlichem Interesse von § 316a HGB sind, gewährleistet.

  2. Überdies unterliegen das Qualitätskontrollsystem und die durchgeführten gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (im Sinne des § 316a HGB) einer Inspektion durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (APAS). Die Prüfung wurde von Dezember 2018 bis Februar 2019 durchgeführt. Mit Bericht vom 1. April 2019 kommt die APAS zu folgendem Ergebnis:

    „Bei der Durchführung der Inspektion sind keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Annahme sprechen, dass das Qualitätssicherungssystem der Praxis im Einklang mit den gesetzlichen oder satzungsmäßigen Anforderung steht und mit hinreichender Sicherheit eine ordnungsgemäße Abwicklung von Abschlussprüfungen nach § 316 HGB bei Unternehmen von öffentlichen Interesse nach § 319a Abs. 1 S. 1 HGB [a.F.]gewährleistet.“

    Die APAS hat ihre nächste Inspektion für das Jahr 2024 angekündigt.

Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

Die Wissler & Protzen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfte in 2023 den Jahresabschluss zum 31.12.2022

Erklärung zur Gewährleistung der Unabhängigkeit

„Hiermit erklären wir, dass alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Einstellung schriftlich auf die Einhaltung der Unabhängigkeitsvorschriften verpflichtet und danach regelmäßig über diese und über die Inhalte der hierzu von der Gesellschaft festgelegten Verfahrensregelungen und organisatorischen Einrichtungen sowie neue Entwicklungen informiert werden. Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter jährlich eine persönliche Unabhängigkeitserklärung abgeben. Zudem wird bei jedem Auftrag nochmals die Unabhängigkeit des Auftragsteams überprüft.

Auf der Grundlage der dargestellten Maßnahmen bestätigen wir, dass die Einhaltung der Unabhängig-keitsanforderungen im abgelaufenen Kalenderjahr gewährleistet worden ist.“

Erklärung zur kontinuierlichen Fortbildung von Abschlussprüfern

“Hiermit erklären wir, dass unsere QMS-Regeln zur kontinuierliche Aus-, Fort-, und Weiterbildung auch alle Berufsträger erfassen, um die theoretischen Kenntnisse und das berufliche Können sowie die beruflichen Wertmaßstäbe auf einem hohen Stand zu halten. Auswahl und Terminierung der Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen obliegen dabei den Geschäftsführern in enger Abstimmung mit den Berufsträgern. Teilnahmenachweise werden in der für jede Mitarbeiterin bzw. jeden Mitarbeiter – einschließlich der Geschäftsführer – geführten Personalakte nachgehalten.“

Vergütungsstruktur

Die Gesellschafter der W&P Gruppe erhalten keine feste Vergütung. Im Rahmen der Gewinnermittlung wird der für das jeweilige Jahr im Vorhinein vereinbarte Umfang der Tätigkeit durch eine Vorweg-vergütung berücksichtigt und das verbleibende Ergebnis der Gesellschaften entsprechend der Beteiligungs¬verhältnisse verteilt. Bei der W&P GmbH wird über die Gewinnverwendung beschlossen.

Grundsätze für die interne Rotation

Unsere QMS-Regeln sehen vor, dass bereits bei der Auftragsannahme bzw. -fortführung sichergestellt wird, dass verantwortliche Prüfungspartner bei Unternehmen von öffentlichem Interesse fünf Jahre nach dem Datum ihrer Bestellung ihre Teilnahme an der Abschlussprüfung bei diesem Mandat beenden. Gleiches gilt für das bei diesen Prüfungen beteiligte Führungspersonal. Wobei darauf geachtet wird, dass der verantwortliche Prüfungspartner und das Führungspersonal nicht zum gleichen Zeitpunkt rotieren.

Zweifelsfragen zur internen Rotation sind mit dem mandatsverantwortlichen Geschäftsführer oder, sofern dieser zugleich verantwortlicher Wirtschaftsprüfer ist, mit den übrigen Geschäftsführern zu erörtern und einvernehmlich zu entscheiden.

Gesamtumsatz

Der Gesamtumsatz der Wissler & Protzen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Jahr 2023 betrug 489 T€ exklusive Auslagen. Davon entfielen auf

T€
Einnahmen aus der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses von Unternehmen von öffentlichem Interesse 72
Einnahmen aus der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses anderer Unternehmen 335
Einnahmen aus zulässigen Nichtprüfungsleistungen für Unternehmen, die vom Abschlussprüfer oder von der Prüfungs-gesellschaft geprüft werden 42
Einnahmen aus Nichtprüfungsleistungen für andere Unternehmen 40
Gesamt 489

Baden-Baden, den 28. April 2024

Wissler & Protzen GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Barbara Protzen, Matthias Protzen


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